Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma schnellladen gmbh, im Folgenden Lieferant genannt.
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern der Kunde sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennt. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
AGB des Kunden sind von der Geltung ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Angebote des Lieferanten
Grundsätzlich verkauft der Lieferant seine Waren per Online-Shop. Die dortigen Angaben stellen eine Einladung zur Offertstellung an den Kunden dar. Die Bestellung des Kunden gilt als Offerte, die der Lieferant mit seiner Bestellbestätigung binnen 10 Tagen annehmen kann. Die im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Preise sind für den Kunden verbindlich. Sonstige Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.
Termine
Der Lieferant bemüht sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit zu bezahlen. Die Lieferzeiten hängen von der Verfügbarkeit der Produkte beim Hersteller ab. Sie sind daher ohne Gewähr. Die Lieferung kann zudem verunmöglicht werden, wenn das bestellte Produkt vom Hersteller nicht mehr geliefert werden kann; in diesem Fall gilt der Vertrag als aufgelöst. Eine allfällige Vorauszahlung des Kunden wird zurückerstattet.
Falls der Kunde die Ware nicht entgegen nimmt, kann der Lieferant den Vertrag auflösen sowie Umtriebskosten in Rechnung stellen.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat das Produkt im Fall von Mängeln im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht weiter betreiben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise auf www.schnellladen.de werden inkl. der gesetzlichen MwSt. von 19% angegeben. Dies erfolgt im Einklang mit der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV). Bei der effektiven Bestellung werden wir Ihnen diese MwSt. jedoch nicht direkt verrechnen. Sie bezahlen bei uns den Nettopreis exkl. MwSt. Da wir aus der Schweiz liefern wird die MwSt. bei der Verzollung fällig und wird Ihnen direkt vom jeweiligen Spediteur in Rechnung gestellt.
Die Transportkosten werden, wenn nicht anders vermerkt, vom Lieferanten übernommen. Allerdings kann es bei der Verzollung durch den Spediteur zu zusätzlichen Kosten kommen, auf welche wir als Lieferant keinen Einfluss haben.
Für im Online-Shop bezogene Waren gilt Vorauszahlung. Dies geschieht entweder über ein elektronisches Zahlungsmittel direkt im Shop oder per Banküberweisung. Die genauen Zahlungshinweise sind jeweils der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Bei Verkäufen ausserhalb des Onlineshops ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung zu bezahlen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt,
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu entrichten. Ab der zweiten Mahnung kann der Lieferant zudem eine Mahngebühr in Rechnung stellen.
Garantie
Es gilt eine zweijährige Garantiefrist ab Lieferdatum, wobei der Lieferant die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung hat.
Bevor Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend gemacht werden, hat sich der Kunde zunächst an den jeweiligen Hersteller der verkauften Ware zu wenden und die Herstellergarantie geltend zu machen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Rücknahme
Der Lieferant ist nicht zu einer Rücknahme oder Entsorgung der verkauften Geräte verpflichtet.
Haftung
Schadenersatzansprüche gegen den Lieferanten und seine Hilfspersonen im Fall leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch fehlerhafte oder unfachmännische Montage, Instandhaltung oder Reparatur der Ware durch den Kunden verursacht werden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.